Zwangsversteigerung: 8940 Liezen - unbebaute Liegenschaft

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (05.05.2026)
Gericht - Aktenzeichen: BG Liezen (671) - 14 E 17/25w
Liegenschaftsadresse: 8940 Liezen
Kategorie: unbebaute Liegenschaft
Objektbezeichnung: Grundstück 1097/3
Beschreibung: Der Zweck des Gutachtens ist die Verkehrswertermittlung im Sinne des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) idgF im Rahmen des Zwangsversteigerungs-verfahrens mit der Zahl 14 E 17/25w – 4. Als Bewertungsstichtag wird der 29.09.2025 (Tag der Befundaufnahme) festgelegt! Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. 1097/3 in der KG 67406 Liezen (EZ1601) befindet sich in einer sonnigen Hanglage im Ortsteil „Röthweg“ in der Stadtgemeinde Liezen. Die Grundstücksfläche beträgt 1.186 m². Zusätzlich beinhaltet die Liegenschaft noch einen ¼ Anteil an der südlichen Zufahrtstraße, Grundstück Nr. 1097/6 in der KG 67406 Liezen (EZ1471). Der Ortsteil „Röthweg“ liegt nördlich des Stadtzentrums von Liezen, in einer ruhigen Wohngegend. Die Verkehrsanbindung erfolgt über den Röthweg. Arzt und Apotheke, öffentlicher Personennahverkehr und Nahversorger befinden sich alle in einem Umkreis von ca. 1.000 m und sind fußläufig erreichbar. Die nächstgelegene Schule befindet sich im Umkreis von ca. 2.000m und der nächstgelegene Kindergarten liegt ca. 3.000 m entfernt. Kindergarten und Schule sind somit für Kinder, fußläufig kaum erreichbar und es könnte bei der Recherche auch keine Busverbindung vom Röthweg in das Zentrum festgestellt werden. Das Baugrundstück Nr. 1097/3 in der KG 67406 Liezen befindet sich am Röthweg, nördlich des Stadtzentrums. Das Grundstück weist einen eher trapezförmigen Grundriss auf und verfügt über eine Fläche von 1.186 m². Erschlossen wird das Grundstück über einen Interessentenweg im südlichen Bereich und im Anschluss über den Röthweg (Gemeindestraße). Der Kanal befindet sich im Nahbereich des Grundstücks und die Wasserleitung wird direkt über das ggst. Grundstück geführt. Das Baugrundstück Nr. 1097/3 in der KG 67406 Liezen befindet sich nördlich des Stadtzentrums von Liezen und erfolgt die Erschließung von Süden über einen Interessentenweg und im Anschluss über den Röthweg (Gemeindestraße). Es befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung welche durch Einfamilienwohnhäusern in offener Bauweise gekennzeichnet ist. Das Stadtzentrum von Liezen (Hauptplatz) ist talwärts ca. 1.400m südlich des Baugrundstückes gelegen und befindet sich der Bahnhof in ca. 2.000m südlicher Entfernung. Ärzte, Apotheken sowie Einrichtungen für den täglichen Bedarf befinden sich alle im Stadtkern von Liezen in einer Entfernung von ca. 1.000m und sind fußläufig erreichbar. Die Stadtgemeinde Liezen ist die Bezirkshauptstadt des Bezirkes Liezen und verfügt über eine, wie für Bezirksstädte üblich, große Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken, Einkaufszentren, usw.). Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind am Grundstück vorhanden oder befinden sich im Nahbereich des Grundstücks. Die Wasserversorgung erfolgt aus der öffentlichen Wasserleitung der Stadtgemeinde Liezen. Diese Wasserleitung befindet sich direkt auf dem Grundstück. Der Schmutzwasserkanal der Stadtgemeinde Liezen befindet sich im Röthweg und liegt somit im Nahbereich des Grundstücks. Die Energieversorgung erfolgt aus dem Netz der Energie Steiermark. Dieser Anschluss an die Stromversorgung befindet sich nach Auskunft der Gemeinde, im Nahbereich des Röthwegs. Der Anschluss an die Telekomunikation befindet sich auf dem Grundstück. Bauliche Ausnutzbarkeit/Einschränkungen: (1) Hochspannungsleitung Die Dienstbarkeit ist grundbücherlich gesichert und verläuft die Hochspannungsleitung beinahe diagonal über das Bewertungsgrundstück. Es schränkt die Bebaubarkeit sowohl lage- als auch höhenmäßig gravierend ein. Es wird auf die Stellungnahme und den beiliegenden „Höhenplan nach Seiltausch“ der Energie Steiermark verwiesen. (2) Grenzbebauung – nordwestseitig Diese Grenzbebauung zeigt „Fensteröffnungen“ und ist daher ein heranbauen an die Grundstücksgrenze in diesem Bereich nicht mehr möglich und muss bei einer zukünftigen Bebauung der lt. Stmk. BauG geforderte Mindestgebäudeabstand eingehalten werden. Dieser errechnet sich nach der jeweiligen Geschoßentwicklung der Objekte vermehr um den Wert 4. Bei der am Bestand befindlichen Bebauung (1 Geschoß) und einer eventuellen 1 geschoßigen Bebauung am Bewertungsgrundstück müsste somit ein Abstand zur Grenzbebauung von 1+1+4=6m zwingend eingehalten werden. (3) Rutschhangbereich Für eine eventuelle Bebauung sind höhere Aufwendungen bezüglich der Gründungsarbeiten einzukalkulieren da das Grundstück in einem rutschhanggefährdeten „braunen“ Gefahrenzonenbereich der WLV liegt. Es wird auf die Stellungnahme der WLV Liezen im Anhang verwiesen und auf das bodenmechanische Gutachten des Büros Synalp – Admont. (4) Hochwassergefahrenzone Entlang des Uferstreifens ist nach Vorgaben des Raumordnungsgesetzes ein mindesten 10m breiter Uferstreifen von Bebauungen freizuhalten. Die Zonierungen generell bedingen einen erhöhten Aufwand für eine zukünftige Bebauung. (5) Hauptwasserleitung Stadtgemeinde Liezen Die Wasserleitung verläuft im westlichen Bereich des Grundstückes in einem konstanten Abstand zur westlichen Grundgrenze auf die gesamte Grundstückslänge. Auch hier sind Schutzabstände einzuhalten. Einschränkungen zu Zonierungen können dem Langgutachten entnommen werden. Die Zufahrt zum ggst. Baugrundstück Nr. 1097/3 in der KG 67406 Liezen erfolgt über den geschotterten und bereits zum Teil befestigten Interessentenweg. Derzeit ist das ggst. Grundstück unbebaut und weist eine geschlossene Grasnarbe mit hüfthohem Gras auf. Das Baugrundstück liegt in einer schönen sonnigen Hanglage mit der Hangrichtung (Exposition) Süd – Südost und einer Hangneigung von ca. 5 – 10 Grad bzw. 15 – 20%. Von Nordwesten nach Südosten wird das Grundstück ca. mittig von einer 110 KV Hochspannungsleitung überspannt und zeigt sich der maximale „Durchhang“ nachteilig direkt am Bewertungsgrundstück. Zusätzlich verläuft die Hauptwasserleitung der Stadtgemeinde Liezen von Norden nach Süden, parallel mit einem Abstand von ca. 4m zur westlichen Grundstücksgrenze. An der südlichen Grundstücksecke befindet sich ein Wasserleitungsschacht der Wasserwerke der Stadtgemeinde Liezen. An der nordwestlichen Grundstücksecke zeigt die Nachbarliegenschaft eine Grenzbebauung.
Grundstücksgröße: 1.186 m²
Schätzwert: 68.000,00
geringstes Gebot: 55.000,00
Vadium: 6.800,00
Langgutachten: GA_EX_Schneller_251101.pdfGA_EX_Schneller_251101.pdf  
Lageplan: bild001.jpgbild001.jpg   20260304_153644.jpg20260304_153644.jpg  
Fotos: bild004.jpgbild004.jpg   bild008.jpgbild008.jpg   bild009.jpgbild009.jpg   bild015.jpgbild015.jpg   bild011.jpgbild011.jpg   bild009.jpgbild009.jpg  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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