| Information | Details |
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| Edikt: | Entfall des Termins (14.01.2026) |
| Gericht - Aktenzeichen: | BG Voitsberg (633) - 7 E 17/25g |
| Liegenschaftsadresse: | 8572 Bärnbach Bergstraße 33 |
| Kategorie: | Einfamilienhaus |
| Objektbezeichnung: | Objekt 1 |
| Beschreibung: | Beschreibung der Liegenschaft: Die Liegenschaft EZ 361 KG 63322 Hochtregist besteht aus dem Grundstück 1003/24 und befindet sich in der Stadtgemeinde Bärnbach. Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Bergstraße 33“ situiert und liegt vom Hauptplatz Bärnbach etwa 3,3km entfernt. Die Wohnlage kann als mittelmäßig bis durchschnittlich bezeichnet werden, die Verkehrslage kann ebenso als mittelmäßig bis durchschnittlich beschrieben werden. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die asphaltierte Bergstraße, Grundstück 1357/1 - öffentliches Gut. Ein kleiner Teil der Zufahrtsstraße berührt laut Luftbild das Nachbargrundstück 1003/25. Diesbezüglich ist keine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Am eigenen Grundstück ist die Zufahrt ebenfalls asphaltiert. Die üblichen Nahversorger sind einige Kilometer entfernt mit einem Fahrzeug erreichbar. Die Liegenschaft weist laut Grundbuchauszug ein Gesamtausmaß von 1.179m² auf. Sie hat eine annähernd rechteckige Grundstücksform und ist von Nordosten nach Südwesten stark geneigt. Die durchschnittliche Länge des Grundstückes beträgt rund 39m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 30m. Auf der Liegenschaft wurde ein Einfamilienwohnhaus errichtet. Das in Massivbauweise erbaute Einfamilienwohnhaus ist unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss. Weiters ist nordwestlich des Wohnhauses eine Garage auf dem Grundstück situiert. Das Grundstück ist an drei Seiten von bebauten Liegenschaften umgeben. Im Südwesten grenzen unmittelbar an die Bewertungsliegenschaft Waldgrundstücke an. Die Zufahrt ist schmal sowie schwierig und erfolgt über die öffentliche Bergstraße, Grundstück 1357/1. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt, aber keine Umkehrmöglichkeit. Aufschließung Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz. Die Wasserversorgung erfolgt über die Wassergenossenschaft Hochtregist. Es konnten keine Prüfberichte über die Wasserqualität vorgelegt werden. Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bärnbach ist das Bewertungsgrundstück 1003/24 als Reines Wohngebiet (WR) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4 ausgewiesen. Bodenkontaminierung Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung. Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen. Im Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 1003/24 nicht verzeichnet. Objektbestand Beschreibung Einfamilienwohnhaus und Garage „Bergstraße 33“ Für das Einfamilienwohnhaus Bergstraße 33 wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1964 die Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses erteilt. Im Jahr 1969 wurde die Baubewilligung für die Änderung der Einreichplanung behördlich genehmigt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1971 ausgestellt. Weiters wurde im Jahr 1975 die Baubewilligung für die Errichtung der Garage ausgestellt. Die Benützungsbewilligung für die Garage ist nicht vorhanden. Das in Ziegelmassivbauweise errichtete sowie mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Einfamilienwohnhaus ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Kellergeschoss sind ein Vorraum, ein Heizraum, eine Waschküche, eine Dusche/WC und ein Kellerraum untergebracht. Das Kellergeschoss ist über eine Innenstiege und über zwei Außenstiegen auf der Südwestseite zugänglich. Der Hauseingang im Erdgeschoss ist auf der Straßenseite erreichbar. Das Erdgeschoss beinhaltet einen Vorraum, eine Dusche/WC, eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Zimmer. Darüber hinaus verfügt das Erdgeschoss über eine Terrasse im Bereich der Garage. Im Dachgeschoss sind ein Vorraum, ein Bad/WC und drei Zimmer situiert. Die Beheizung des Einfamilienwohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper. Im Bad ist eine Fußbodenheizung installiert. Die Zubehörfläche ist teilweise eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie den asphaltierten bzw. befestigten Flächen. Darüberhinaus ist eine Garage auf der Nordwestseite situiert. Die Garage ist erdgeschossig, hat eine Nutzfläche von ca. 24,20m² und ist mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattet. Im Anschluss an die Garage ist eine überdachte Holzlage vorhanden. An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen: Ungefähr im Jahr 2015 wurde eine umfassende Sanierung durchgeführt. Es wurden die Heizungs-, Sanitär-, und Elektroinstallationen sowie die Heizkörper und die Sanitärgegenstände ausgetauscht. Die Fußböden wurden mit Parkett bzw. Fliesen neu belegt. Es wurden neue Kunststofffenster samt manuell bedienbaren Rollos eingebaut. Die Dachflächenfenster verfügen über elektrisch bedienbare Rollos. Die Türstöcke sowie die Türblätter wurden ausgetauscht und es wurden Malerarbeiten an den Wänden und Decken ausgeführt. Im Kellergeschoss wurde ein Pufferspeicher installiert. Der Dachstuhl sowie die Dacheindeckung wurden erneuert. Des Weiteren wurden neue Fenster und ein elektrisches Rolltor bei der Garage eingebaut und das Dach mit Eternitschablonen neu eingedeckt. Der von der Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobene Austauschplan für das Einfamilienwohnhaus aus dem Jahr 1968 und der Einreichplan für die Garage aus dem Jahr 1975 wurden im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten diverse Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden. In Abänderung zum Austauschplan wurden unter anderem im Erdgeschoss die Küche und das Schlafzimmer getauscht, die Wände zwischen Vorraum und Wohnzimmer entfernt, die Tür zwischen Zimmer und Wohnzimmer geschlossen, eine Außentür bei der Küche eingebaut, ein Fenster im Stiegenhaus errichtet und die Türaufgehrichtung im Bad anders ausgeführt. Den Balkon im Erdgeschoss gibt es nicht. Im Dachgeschoss wurde der Vorraum vergrößert und es wurden drei getrennt begehbare Zimmer hergestellt. Die Wand beim WC wurde entfernt und ein Bad/WC installiert. Vier Dachflächenfenster wurden neu eingebaut. Die Balkontür und den Balkon gibt es nicht. Das Kellergeschoss verfügt über einen Heizraum und eine Dusche/WC. Die Außenfenster und Außentüren wurden abgeändert ausgeführt. Die Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für die weiterführende Berechnung wurden die im Austauschplan aus dem Jahr 1968 und die im Einreichplan aus dem Jahr 1975 angeführten Werte und Flächen herangezogen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Einfamilienwohnhaus Baujahr: 1964 - 1971 Baujahr fiktiv: 1990 Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre Restnutzungsdauer: 35 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 2015: Erneuerung Heizungs-, Sanitär-, und Elektroinstallationen, Heizkörper, Sanitärgegenstände, Fußbodenbelag Parkett, Fliesen neu Kunststofffenster samt manuell bedienbaren Rollos bzw. Dachflächenfenster elektrische Rollos Austausch der Türstöcke sowie Türblätter Malerarbeiten an den Wänden und Decken Installation Pufferspeicher im Kellergeschoss Erneuerung Dachstuhl und Dacheindeckung Nettonutzflächen: ca. 57,31m² (KG) ca. 57,37m² (EG) (Laut Austauschplan aus dem Jahr 1968) ca. 59,50m² (DG) Gesamtwohnnutzfläche: ca. 116,87m² (EG + DG) Heizung: Zentralheizung mit festen Brennstoffen I Heizkörper bzw. FB-Heizung im Bad Baubewilligung Efh.: GZ: 1.153/2-1964 vom 26.08.1964 Baubewilligung Änderung Efh.: GZ: 1.153/5-1964 vom 04.11.1969 Benützungsbewilligung Änd. Efh.: GZ: 1.153/8-1964 vom 05.08.1971 Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,5 (von 1,0 – 5,0) Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Garage Baujahr: 1975 Baujahr fiktiv: 1980 Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre Restnutzungsdauer: 25 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 2015: Kunststofffenster und elektrisches Rolltor Erneuerung Dacheindeckung Nettonutzflächen: ca. 24,20m² (EG) (Laut Einreichplan aus dem Jahr 1975) Gesamtnutzfläche: ca. 24,20m² (EG) Baubewilligung Garage: GZ: 573/3-1975 vom 15.07.1975 Benützungsbewilligung Garage: nicht vorhanden Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,5 (von 1,0 – 5,0) Ausstattung Sämtliche Räume des Einfamilienwohnhauses sind verputzt und gestrichen. In allen Wohnräumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Die Vorräume sowie die Wohnräume verfügen über Parkettböden. Die Sanitärräume sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Kunststoff und sind mehrheitlich mit manuell bedienbaren Rollos bzw. die Dachflächenfenster mit elektrischen Rollos ausgestattet. Ein Fenster besteht aus Holz. Die Garage verfügt über ein elektrisches Rolltor. Beheizt wird das Wohnhaus durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper. Im Bad ist eine Fußbodenheizung installiert. Die Sanitärausstattung im Erdgeschoss beinhaltet eine Dusche, einen Waschtisch und ein WC. Im Dachgeschoss sind eine Badewanne, ein Doppelwaschtisch und ein WC untergebracht. Das Kellergeschoss verfügt über eine Dusche, einen Waschtisch und ein WC. Der Waschmaschinenanschluss ist im Kellergeschoss situiert. Im Kellergeschoss ist eine Hebeanlage montiert. Die Ausstattung des Einfamilienwohnhauses kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden. Bau- und Instandhaltungszustand Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich des gesamten Einfamilienwohnhauses als normal erhalten beschrieben werden. Es sind dem Alter und der Nutzung übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich. Energieausweis Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor bzw. wurde der Sachverständigen keiner übermittelt. Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten - Anmerkungen: Die Wand- und Bodenbeläge im Kellergeschoss sind teilweise überarbeitungs-bedürftig. An den Wänden sind augenscheinlich Feuchtigkeitsschäden und fallweise Schimmelbildung erkennbar. Die Fliesen in der Dusche/WC sowie im Vorraum sind beschädigt und lösen sich. Im gesamten Einfamilienwohnhaus fehlen die Sockelleisten. Die Innenstiegen sind alt und wurden nicht saniert. Die Fassaden sind renovierungsbedürftig. Es liegen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung für die diversen baulichen Änderungen vor. Die Benützungsbewilligung für die Garage fehlt. Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag. Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung des Gebäudes und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wurde für das Einfamilienwohnhaus und für die Garage die Note 2,5 für die Bewertung festgesetzt. Sonstige Feststellungen Die gegenständliche Liegenschaft ist im Grundsteuerkataster eingetragen und wurde somit nicht vermessen. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Bezüglich des tatsächlichen Verlaufes der Grundstücksgrenzen empfiehlt die Sachverständige, einen Geometer mit der Vermessung der Liegenschaft zu beauftragen. Als Grundlage für die Bewertung wurde die im Grundbuchauszug ausgewiesene Gesamtfläche der EZ 361, KG 63322 Hochtregist, herangezogen. Die zeichnende Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für die Garage fehlt die Benützungsbewilligung. Laut Mitteilung der Stadtgemeinde Bärnbach besteht per 20.8.2025 ein Abgabenrückstand in der Höhe von EUR 800,34. Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten scheinen im Grundbuch nicht auf. Zur Liegenschaft gehört als Zubehör eine Küche mit Unter- und Oberschränken inkl. E-Geräten (Baujahr ca. 2011, Neupreis ca. EUR 15.000,--) im Wert von EUR 4.500,--. |
| Grundstücksgröße: | 1.179 m² |
| Objektgröße: | 116,87 m² |
| Schätzwert: | 247.500,00 |
| geringstes Gebot: | 123.750,00 |
| Vadium: | 24.750,00 |
| mitzuversteigerndes Zubehör: | Küche inkl. E-Geräte |
| Wert des Zubehörs: | 4.500,00 |
| Direktlink: | https://edikte.justiz.gv.at/ (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.) |
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