| Information | Details |
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| Edikt: | Versteigerung (01.09.2026) |
| Gericht - Aktenzeichen: | BG Meidling (081) - 14 E 66/25s |
| Liegenschaftsadresse: | 1120 Wien Pinaglgasse 3/Wilhelmstraße 18/W9 Stg I |
| Kategorie: | Eigentumswohnung |
| Objektbezeichnung: | Wohnung W9 Stg I |
| Beschreibung: | Die Wohnung ist 58,33 m² groß und besteht aus einer Wohnküche, Bad/WC, einem Vorzimmer und einem Schlafzimmer. Das bewertungsgegenständliche Objekt ist vermietet. Der Mietvertrag wurde auf ein Jahr befristet abgeschlossen. Für Wohnungen, die ganz oder teilweise dem MRG unterliegen, muss ein befristeter Mietvertrag eine Mindestdauer von 3 Jahre aufweisen. Gemäß § 29 Abs 1 Z 3 lit b iVm § 29 Abs 3 lit a MRG ist eine kürzere Befristung nicht rechtswirksam und könnte daher in diesen Fällen ein unbefristeter Bestandsvertrag vorliegen. Eine endgültige Klärung dieser Frage wäre jedoch im Rechtsweg zu erzielen. Für die durchgeführte Thewosan-Sanierung der Wohnhausanlage wurde von der Eigentümergemeinschaft ein Darlehen aufgenommen. Dies ist zum 31.12.2024 mit einem Saldo von € 3.199,98, sowie anteilig in der Höhe von € 98,48 aushaftend. Laut aktueller Vorschreibung ab September 2025 belaufen sich die Betriebskosten auf netto € 140,55 pro Monat bzw rund € 2,40 pro Nutzfläche für das Bewertungsobjekt. Des Weiteren wird ein Betrag iHv € 46,20 für die Rücklagenbildung, ein Betrag für das Sanierungsdarlehen iHv € 37,77 , ein Betrag für die Betriebskosten des Lifts iHv € 9,40 (fließt in die Rücklage) sowie € 21,93 (zzgl 10% USt), sowie ein Betrag für das Wasser iHV € 21,94 (zzgl 10% USt) vorgeschrieben. Das Darlehen wurde für eine Thewosan-Sanierung aufgenommen, die bereits erfolgt ist- Der Stand der Rücklage beträgt gemäß Betriebskostenabrechnung 2024 am 31.12.2024 € 50.663,29. Hingewiesen wird zudem auf den Sachbeschluss des BG Meidling vom 7.5.2009, mit dem eine Änderung der Aufteilung der Aufwendungen festgelegt wurde. |
| Grundstücksgröße: | 523 m² |
| Objektgröße: | 58,33 m² |
| Schätzwert: | 213.000,00 |
| geringstes Gebot: | 150.000,00 |
| Vadium: | 21.300,00 |
| mitzuversteigerndes Zubehör: | Nach Auffassung des Sachverständigen ist kein Zubehör vorhanden, da mit Ausnahme der Küche und der Badmöbel offenbar alle Gegenstände den Mietern zugehörig sind. |
| Wert des Zubehörs: | 0,00 |
| Langgutachten: |
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| Direktlink: | https://edikte.justiz.gv.at/ (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.) |
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