| Information | Details |
|---|---|
| Edikt: | Versteigerung (18.12.2025) |
| Gericht - Aktenzeichen: | BG Graz-West (641) - 311 E 12/25f |
| Liegenschaftsadresse: | 8053 Graz Irisweg 7 |
| Kategorie: | Einfamilienhaus |
| Objektbezeichnung: | Liegenschaft EZ 1800 |
| Beschreibung: | Grundbuch: KG 63125 Webling Einlagezahl: EZ 1800 Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1392 im Ausmaß von 792 m², davon 117 m² Bauf. (10) und 675 m² Gärten(10) mit dem Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im XVI. Grazer Stadtbezirk Straßgang in normaler Wohnlage am Irisweg, einer von der Harter Straße nach Osten zur Glesingerstraße hin führenden Verbindungsstraße im öffentlichen Gut. Das Grundstück Nr. .1392 im katastralen Ausmaß von 792 m2 wird im Norden unmittelbar vom Irisweg begrenzt, es ist eben sowie grundsätzlich trapezförmig und sich nach Süden hin verbreiternd konfiguriert. Die Bebauung umfasst das in gekuppelter Bauweise errichtete Wohnhaus Irisweg 7 (Doppelhaushälfte), bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, und eine Garage südwestlich des Wohnhauses sowie ein altes Nebengebäude mit angebautem Holzunterstand im südwestlichen Grundstückseck. Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Außenanlagen (Grünflächen mit Bepflanzung und Bestockung, befestigter Gehweg, etc.). Die Nachbarliegenschaften sind mit freistehenden Wohnhäusern und Doppelwohnhäusern ähnlichen Errichtungszeitpunktes bebaut. Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes und weitergehende Infrastruktureinrichtungen sind innerhalb des Bezirkes gegeben. Anlässlich der Befundaufnahme wurde darüber informiert, dass das Wohnhaus der Stadtlage entsprechend erschlossen ist (Strom, Wasser, Kanal), weiters besteht ein Fernwärmeanschluss. Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,4 ausgewiesen, hinsichtlich möglicher Naturgefahren wird auf den beiliegenden „HORA“- Pass verwiesen. Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, zu sonstigen Abgaben- und Gebührenrückständen siehe die dem Langgutachten beiliegende Mitteilung der Stadt Graz. Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz: Soweit anhand der im Grazer Stadtarchiv zur Verfügung gestellten Unterlagen erhoben werden konnte, erfolgte die ursprüngliche Errichtung aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1957, die Endbeschau erfolgte im Jahr 1962, die Benützungsbewilligung für das Erdgeschoss wurde im Jahr 1963 erteilt, die vollständige Benützungsbewilligung einschließlich des Dachgeschosses stammt aus dem Jahr 1965, sodass für die Bewertung zum Bewertungsstichtag von einem tatsächlichen Baualter von 60 Jahren ausgegangen wird. Das Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck wurde aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1960 errichtet, die Garage aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1966. Nach dem Erwerb durch die nunmehrigen Eigentümer wurden diverse Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. Wärmedämmung der Fassaden, Fenstertausch, Erneuerung diverser Bodenbeläge, teilweise der Türen, der Radiatoren, der Wand- und Deckenoberflächen, der Sanitärausstattung, der Elektrik, etc.). Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, es wurde grundsätzlich massiv als Ziegelbau errichtet, die Fassaden sind mit einer Wärmedämmung versehen und mit Putz beschichtet, den oberen Abschluss bildet ein Satteldach mit Eterniteindeckung, Regenrinnen und Abfallrohre sind vorhanden. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt an der Westseite, wo ein neuerer Türabschluss mit Glaslichten besteht, über einen Kunststeinstiegenlauf erreicht man das Niveau des Erdgeschosses, zwischen dem Erdgeschoss und dem Dachgeschoss besteht eine zweiläufige Holzwangenstiege mit Holzgeländer, in den Keller führt eine Massivstiege, deren Tritt- und Setzstufen verfliest sind. Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt über einen Anschluss an das Fernwärmenetz, wobei zur Raumheizung neuere Radiatoren vorhanden sind, hinsichtlich der Warmwasserbereitung ist im Kellergeschoss ein elektrischer Warmwasserboiler ersichtlich. Zur Belichtung sind neuere Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie bauartgleiche Fenstertüren vorhanden, als Sonnenschutz sind Gurtzugrollläden ausgeführt, die Belichtung im Dachgeschoss erfolgt über Gaupen bzw. auch ein Dachflächenfenster. Der Hauseingang ist gegenüber außen mit einer neueren Glaslichtentüre abgeschlossen, im Inneren bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind, im Kellergeschoss sind auch alte Dreifüllungstüren bestehend. Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss sind dem Verwendungszweck entsprechend einfacher ausgestattet, wurden jedoch teilweise ebenfalls modernisiert. Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Terrazzo, Fliesen, Laminat, Parkett), die Wandoberflächen, Dachschrägen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich gemalt bzw. sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt. Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss einen Sanitärraum mit Stand-WC, Dusche und Handwaschbecken sowie im Dachgeschoss einen Sanitärraum mit Hänge-WC mit Einbauspülkasten, Duschkabine und Handwaschbecken. Die Elektro-Installationen vermitteln einen zeitgemäßen Eindruck. Anhand der erhobenen Einreichpläne ergibt sich für die Unterkellerung eine Bruttogrundfläche von gerundet 69,00 m2, jene des Erdgeschosses beträgt ebenfalls gerundet 69,00 m2, die Bruttogrundfläche im Dachgeschoss beträgt gerundet 69,00 m2 zuzüglich westseitigem Balkon. Die Grundrisse entsprechen im Wesentlichen den beiliegenden Plänen, anhand dieser ergibt sich für das Erdgeschoss und das Dachgeschoss eine Nutzfläche (im Sinne des WEG) von gesamt gerundet 106,00 m². Das effektive Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt – wie oben angeführt – rund 60 Jahre, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude beträgt gemäß Bewertungsliteratur 70 Jahre, in Hinblick auf vor Kurzem durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen am Wohnhaus wird die Restnutzungsdauer zum Bewertungsstichtag mit 40 Jahren eingeschätzt. Der Bau- und Erhaltungszustand kann in Hinblick auf das relative Baualter als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Die Garage weist eine Bruttogrundfläche von 24,00 m2 auf, es ist eine Montagegrube vorhanden, der Abschluss gegenüber außen erfolgt über ein zweiflügeliges Drehtor, das Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt rund 59 Jahre. Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck: Dieses massiv errichtete Nebengebäude sowie der daran anschließende Unterstand in Holzkonstruktion weisen aufgrund des Baualters keinen Zeitwert mehr auf. Die Außenanlagen sind insgesamt als normal zu klassifizieren. Inventar und Zubehör ist nicht bewertungsgegenständlich. Nutzung: Von der erstverpflichteten Partei wurde mitgeteilt, dass das Wohnhaus und die Liegenschaft von Herrn Tchen Xiao samt Mitbewohnern gegen Bezahlung der Betriebskosten angemietet wurden, wobei ein schriftlicher Mietvertrag nicht existieren soll. Inwieweit die zweitverpflichtete Partei zusätzlich Mietvereinbarungen getroffen hat bzw. Mieten vereinnahmt, kann von der erstverpflichteten Partei nicht beantwortet werden, da diese mit der zweitverpflichteten Partei laut ihrer Information in Scheidung lebt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vermietung des Wohnhauses eine Vollausnahme vom MRG darstellt, inwieweit jedoch Vereinbarungen bestehen, die eine kurzfristige Beendigung dieses Bestandsverhältnisses verhindern (z.B. Kündigungsverzicht) oder allenfalls auch Mietvorauszahlungen geleistet wurden, ist nicht bekannt, weshalb solche auch nicht berücksichtigt werden. Dies stellt ein Risiko für einen Ersteher dieser Liegenschaft dar! Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt: EUR 42.500,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert! Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen. Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. Näheres siehe Langgutachten! |
| Grundstücksgröße: | 792 m² |
| Schätzwert: | 425.000,00 |
| geringstes Gebot: | 212.500,00 |
| Vadium: | 42.500,00 |
| Wert des Zubehörs: | nicht festgestellt |
| Langgutachten: |
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