| Information | Details |
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| Edikt: | Entfall des Termins (23.04.2026) |
| Gericht - Aktenzeichen: | BG Floridsdorf (016) - 89 E 13/24f |
| Liegenschaftsadresse: | 1210 Wien Weißenwolffgasse 96 |
| Kategorie: | Mehrfamilienhaus |
| Objektbezeichnung: | Reihenhausanlage als Baurecht |
| Beschreibung: | Auf der Liegenschaft wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2020 mit der Errichtung einer Reihenhausanlage mit drei Reihenhäusern begonnen. Die Reihenhäuser bestehen gemäß Einreichplan aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss und sind nicht unterkellert. Das Gebäude ist in Holzriegelbauweise errichtet, jedoch nicht fertiggestellt. Die Fassade (Vollwärmeschutzfassade) ist verspachtelt, die Oberflächenbeschichtung (Verputz) fehlt, es sind teilweise massive Risse in der Fassade vorhanden. Die Außenanlagen sind nicht ausgeführt, die Hinterfüllung beim Gebäudeanschluss fehlt. Das Dach ist als Flachdach mit schadhafter Abdichtung vorhanden. Die Belichtung erfolgt durch Kunststoff/Alufenster. Der Innenausbau befindet sich im unfertigen Rohbauzustand, die Böden sind mit Estrich ausgeführt, der Bodenaufbau ist schadhaft. In der gesamten Gebäudekonstruktion sind massive Feuchteschäden sowie Schimmelbildung (starker Schimmelgeruch) vorhanden, die Wände sind teilweise ohne Verplankung vorhanden. Die Dämmung der Deckenkonstruktion ist durch die eingetretene Feuchtigkeit schadhaft und verfärbt, teilweise sind "Wasserblasen" im Bereich der Abdichtungsfolie an der Decke sichtbar. Im Bereich der offenen Wandkonstruktionen sind die tragende Holzkonstruktion durch Schimmelbildung schwarz verfärbt. Die teilweise verkabelten Elektroinstallationen sind augenscheinlich schadhaft (massive Feuchtigkeitsschäden). Die Balkone konnten nicht begangen werden, da der Fußbodenaufbau / die Fußbodenkonstruktion beim Versuch des Betretens stark nachgibt. Aufgrund der massiven Feuchtigkeitsschäden vor allem auch der Gebäudetragkonstruktion in Holzbauweise (Holzriegelbauweise) sowie der Schimmelbildungen in der Gebäudekonstruktion ist das Gebäude als Abbruchobjekt zu sehen. Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen). |
| Grundstücksgröße: | 550 m² |
| Objektgröße: | 342,51 m² |
| Schätzwert: | 133.000,00 |
| geringstes Gebot: | 66.500,00 |
| Vadium: | 13.300,00 |
| Direktlink: | https://edikte.justiz.gv.at/ (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.) |
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