Zwangsversteigerung: 9313 St. Georgen am Längsee An der Lauer 5 - Einfamilienhaus

Ortsanfang    Ortsanfang  


Wien  ♦  Niederösterreich  ♦  Burgenland  ♦  Oberösterreich  ♦  Salzburg  ♦  Tirol  ♦  Vorarlberg  ♦  Steiermark  ♦  Kärnten


Information   Details
Edikt: Versteigerung (08.05.2025)
Gericht - Aktenzeichen: BG Sankt Veit an der Glan (740) - 4 E 59/24z
Liegenschaftsadresse: 9313 St. Georgen am Längsee An der Lauer 5
Kategorie: Einfamilienhaus
Objektbezeichnung: Einfamilienhaus mit Nebengeb.
Beschreibung: Die Liegenschaft liegt westlich der Längseestraße, ungefähr 750 m nördlich der Seeberg-Bundesstraße. Das mehr oder weniger eben gelegen Grundstück ist mit einem in massiver Bauweise errichtetem Wohnhaus mit Nebengebäude bebaut. Das Gebäude wurde Anfang der 1960er Jahre errichtet und 2004 um einen Anbau erweitert und grundlegend saniert. Es weist einen guten Bau- und Erhaltungszustand auf. Neben dem Wohnhaus befindet sich auf dem Grundstück noch ein Swimmingpool, ein Pool-Haus und ein Geräteschuppen. 74527 St. Georgen am Längsee 113 Bestehend aus Grundstück 558/4, Bauland Dorfgebiet Garten mit Wohnhaus mit Pool und Poolhaus, voll aufgeschlossen, Bauland Wohngebiet Adresse: An der Lauer 5, 9313 St. Georgen nähere Details sind dem Schätzungsgutachten des Alois Maier vom 17. 2. 2025 mit Bewertungsstichtag 20. 1. 2025 zu entnehmen. Verkehrswert EUR 400.000,00 Gesamtschätzwert EUR 400.000,00 geringstes Gebot: EUR 200.000,00 Vadium: EUR 40.000,00 Zur Nachricht Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen. Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Grundstücksgröße: 1.061 m²
Objektgröße: 208,15 m²
Schätzwert: 400.000,00
geringstes Gebot: 200.000,00
Vadium: 40.000,00
Langgutachten: 74527 113 0125_signed.pdf   Anlagen Reppnig_signed.pdf  
Lageplan: Kataster.jpgKataster.jpg   Ortsplan.jpgOrtsplan.jpg  
Grundriss: Erdgeschoss1.jpgErdgeschoss1.jpg   Obergeschoss1.jpgObergeschoss1.jpg   Keller1.jpgKeller1.jpg  
Fotos: aNuW.jpgaNuW.jpg   aSüd.jpgaSüd.jpg   asüdlGBereich.jpgasüdlGBereich.jpg   aSwimmingp.jpgaSwimmingp.jpg   aTerrasse.jpgaTerrasse.jpg  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


Das Maximum herausholen!
Die besten Sparzinsen Österreichs.
Fix (Festgeld) oder flexibel (täglich fällig).
Kostenloser Online-Zinsvergleich.
05/2025: Sparzinsen
  Autoversicherung online 05/2025.
Anbieter in ganz Österreich vergleichen
und damit bis zu 700 Euro sparen.
Versicherung bequem online abschließen.
Jetzt Prämie sparen: Autoversicherung
  Die Finanzierung für Ihren Hausbau:
Baufinanzierung & Baukredit-Rechner.
Maßgeschneidert und Top-Konditionen.
Schnelle & unbürokratische Abwicklung.
Monatsrate und Zinsen: Online-Rechner

Ortsende Wien  ♦  Niederösterreich  ♦  Burgenland  ♦  Oberösterreich  ♦  Salzburg  ♦  Tirol  ♦  Vorarlberg  ♦  Steiermark  ♦  Kärnten   

| Impressum  |  Datenschutz |