Zwangsversteigerung: 8020 Graz Bauernfeldstraße 19 - Wohnungseigentumsobjekt

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (18.12.2025)
Gericht - Aktenzeichen: BG Graz-West (641) - 311 E 19/25k
Liegenschaftsadresse: 8020 Graz Bauernfeldstraße 19
Kategorie: Wohnungseigentumsobjekt
Objektbezeichnung: Wohnung 14+ TG-Abstellplatz 11
Beschreibung: Grundbuch: KG 63109 Baierdorf Einlagezahl: EZ 310 hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 und 1/248-Anteile B-LNR 87 mit WE an AP TG 11 Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 323/4 im Ausmaß von 1679 m², davon 411 m² Bauf. (10) und 1268 m² Gärten(10) hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 im Haus Bauernfeldstraße 19, 8020 Graz, und 1/248-Anteile B-LNR 87 mit WE an AP TG 11 Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XIV. Grazer Stadtbezirk Eggenberg in der Bauernfeldstraße, welche von der Gaswerkstraße im Osten zur Karl-Morre-Straße im Westen verläuft, die Wohnlage kann als gut bezeichnet werden. Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit Mehrfamilienwohnhäusern unterschiedlichen Baudatums bebaut. Das Grundstück Nr. 323/4 im katastralen Ausmaß von 1.679 m2 ist vielecksförmig konfiguriert, es wird im Norden unmittelbar vom Gehsteig der Bauernfeldstraße begrenzt, über welche auch der Zugang in das Stiegenhaus sowie die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgen. Die Bebauung dieses Grundstückes umfasst das mit dem westlichen Nachbarbestand in gekuppelter Bauweise errichtete Wohnhaus Bauernfeldstraße 19, welches aus Kellergeschoss/Tiefgarage, Erdgeschoss und fünf Obergeschossen mit 21 Wohnungen besteht, weiters befinden sich laut Nutzwertgutachten 22 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge in der Tiefgarage. Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Verkehrsflächen sowie um Grünflächen (überwiegend den im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen als Zubehör zugeordnet). Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes vorhanden. Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen. Aus einer Abfrage des Flächenwidmungsplanes im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ergibt sich, dass das Grundstück Nr. 323/4 als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen ist, weiters liegt dieses innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes 14.18.0. Die Wohnhausanlage wurde aufgrund einer Baubewilligung vom 07.08.2014 errichtet, die Fertigstellungsmeldung erfolgte am 08.07.2016. Die Bauweise und Ausstattung entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des Geschosswohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet (Außenwände mit Stahlbeton und WDVS sowie Putzbeschichtung, Elementdecken bzw. Stahlbetondecken über dem Kellergeschoss, nicht tragende Innenwände in Leichtbauweise, oberer Abschluss über bekiestes Flachdach). Das Wohnhaus wird über ein teilweise offenes Stiegenhaus mit einläufigen Massivstiegenanlagen sowie einem Personenaufzug erschlossen, die horizontale Verbindung erfolgt geschossweise über Laubengänge. Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 14 liegt im dritten Obergeschoss, sie besteht laut Nutzwertgutachten aus Vorraum, Abstellraum, Wohnen/Essen/Kochen, WC, Bad und Zimmer mit einer Nutzfläche von 51,86 m2, weiters aus einem überdachten Balkon mit einer Nutzfläche von 8,67 m2 und einem Kellerabteil mit 4,06 m2 (durch Metalllatten abgeteilt). Den verbücherten Urkunden zur Wohnungseigentumsbegründung liegen keine Parifizierungspläne bei, weshalb eine Erhebung der Planunterlagen bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz erfolgte. Laut Grundbuchauszug (und Nutzwertgutachten) ist die verpflichtete Partei Eigentümerin des Abstellplatzes Nr. 11 in der Tiefgarage. Gemäß der Nummerierung der Abstellplätze in der Tiefgarage handelt es sich beim Abstellplatz Nr. 11 um den gleich nach der Abfahrtsrampe befindlichen Behindertenparkplatz (siehe Fotobeilage zum Langgutachten). Laut Information der verpflichteten Partei weist der von ihr genutzte Abstellplatz die Nr. 14 auf (siehe Fotobeilage zum Langgutachten). Aus dem bei der Bau- und Anlagenbehörde erhobenen Grundrissplan für die Tiefgarage ergibt sich, dass nach diesem der Abstellplatz Nr. 11 lagemäßig mit dem in der Natur als Abstellplatz Nr. 14 markierten ident ist, welcher laut Grundrissplan eine Nutzfläche von 12,44 m2 aufweist, während der in der Natur mit der Nr. 11 bezeichnete Abstellplatz im Grundrissplan der Tiefgarage als Abstellplatz Nr. 9 mit einer Nutzfläche von 18,96 m2 dargestellt ist, welche Flächenausmaße auch der Nutzwertberechnung zu Grunde gelegt wurden. Es wird sohin angenommen, dass sich das mit dem Anteil B -LNR 87 verbundene Wohnungseigentum auf den in der Tiefgarage mit 14 nummerierten Abstellplatz bezieht (siehe Planbeilage zum Langgutachten). Auf ein diesbezügliches Risiko für einen Ersteher wird ausdrücklich hingewiesen! Die Ausstattung der Wohnung weist insgesamt einen guten Standard auf, die Belichtung erfolgt über Kunststofffenster mit Isolierverglasung bzw. eine bauartgleiche Fenstertüre mit Sonnenschutz, der Wohnungszugang selbst ist mit einer Türe in der erforderlichen Klimaklasse abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen sind, beim Wohn-/Esszimmer ist eine Glaslichte ausgeführt. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über Anschluss an das Fernwärmenetz, die Wärmeaustragung erfolgt über Fußbodenheizungen, die Warmwasserbereitung erfolgt elektrisch, wobei der Strom für die Warmwasserbereitung über eine allgemeine PV-Anlage auf dem Dach erzeugt wird. Die Fußböden weisen Holzparkettbeläge (im Schlafzimmer Zirbenholzbelag) sowie Fliesenbeläge auf, die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich verputzt bzw. gespachtelt und gemalt, in den Sanitärräumen sind Wandverfliesungen ausgeführt. Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten sowie ein Handwaschbecken, das Badezimmer ist mit Waschtisch, Badewanne mit Duschwand, Handtuchtrockner und automatischer Lüftung ausgestattet. Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft sowie auch im Wohnungsinneren kann augenscheinlich als dem Baualter entsprechend und gut bezeichnet werden. Zubehör: Die Wohnung ist mit einer Kücheneinrichtung der Marke „Breitschopf“ ausgestattet, das Bestandsalter beträgt rund neun Jahre, die Kücheneinrichtung umfasst Unter- und Oberschränke sowie einen Hochschrank samt E-Geräten und Teriyaki-Grill. Gemäß Bewertungsliteratur ergibt sich bei den im Jahr 2016 genannten Anschaffungskosten von € 25.000,00 ein Zeitwert von gerundet € 12.000,00. Gemäß Information durch die verpflichtete Partei werden die Wohnung und der Tiefgaragenplatz von ihr eigengenutzt und sollen Bestandsverhältnisse nicht bestehen. Zu den Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welche von der Hausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen. Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert! Als geringstes Gebot wird der Zwangsversteigerung der Liegenschaft Grundbuch: KG 63109 Baierdorf Einlagezahl: EZ 310 hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 und 1/248-Anteile B-LNR 87 mit WE an AP TG 11 der Betrag von € 157.500,- zugrunde gelegt. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt: EUR 22.500,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert! Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen. Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert! Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. BEGRÜNDUNG: Zu I.): Das Gericht hat, wenn dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen sein wird, auf Antrag gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO festzulegen, dass ein höherer Betrag als geringstes Gebot der Versteigerung zugrunde gelegt wird. Mit Beschluss vom 24.07.2025 wurde der Schätzwert bekanntgegeben. Mit ihrem fristgerechten Antrag vom 6.8.2025 beantragte die betreibende Partei, der Versteigerung den Betrag von € 157.500,- als geringstes Gebot zugrunde zulegen. Zu einem Antrag, der Versteigerung als geringstes Gebot einen höheren Betrag als den halben Schätzwert zugrunde zulegen, sind gem. § 146 Abs 1 alle Buchberechtigten zu hören; ein Zustimmungsrecht haben aber gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO nur die betreibenden Gläubiger. Mangels Äußerung der zu hörenden Parteien und Personen war deren Zustimmung zum Antrag der betreibenden Partei anzunehmen. Näheres siehe Langgutachten!
Grundstücksgröße: 1.679 m²
Objektgröße: 51,86 m²
Schätzwert: 225.000,00
geringstes Gebot: 157.500,00
Vadium: 22.500,00
mitzuversteigerndes Zubehör: Kücheneinrichtung - Näheres siehe Langgutachten
Wert des Zubehörs: 12.000,00
Langgutachten: Gutachten samt Beilagen.pdfGutachten samt Beilagen.pdf  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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