Zwangsversteigerung: 7341 Markt St. Martin Hauptstraße 53 - Einfamilienhaus

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Information   Details
Edikt: Versteigerung (14.10.2025)
Gericht - Aktenzeichen: BG Oberpullendorf (330) - 9 E 5/25s
Liegenschaftsadresse: 7341 Markt St. Martin Hauptstraße 53
Kategorie: Einfamilienhaus
Objektbezeichnung: Wohngebäude
Beschreibung: LAGE: Die beiden Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen an der Ortsdurchfahrtsstraß von St. Martin, nahe dem Kreuzungspunkt B50 Hauptstraße – Mühlweg. Die Figuration des Grundstückes ist rechteckig, schmal und langgestreckt. Die Lage des Grundstückes ist leicht nach Osten hin geneigt und reicht das Grundstück bis zum Mühlweg. Es ist eine zweiseitige Erschließung möglich, derzeit erfolgt die Erschließung ausschließlich von der B50 aus. Die umliegenden Grundstücke sind überwiegend mit Wohn- und Nebengebäuden bebaut. Das im Norden anschließende Gst. 5338 stellt öffentliches Gut dar. Auf der Adresse Hauptstraße 51 befand sich ein Kfz-Betrieb und schräg vis à vis ein ehemaliges Gasthaus mit Pension (Hauptstraße 58). INFRASTRUKTUR: Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kindergarten, Volksschule, etc. sowie öffentliche Haltestellen befinden sich in näherer Umgebung. GEBÄUDEBESCHREIBUNG: WOHNGEBÄUDE: Wie von der Gemeinde mitgeteilt liegen weder Pläne noch Bescheide vor, sodass das genaue Alter des Hauses nicht bekannt ist. Vom Aussehen und Stil her wurde es mit Sicherheit vor dem 2. Weltkrieg errichtet (vermutlich in den 30iger Jahren). Das Gebäude hat rechteckige, langgestreckte Grundrissform und dürfte zum Errichtungszeitpunkt straßenseitig der Wohnbereich und hofseitig der Wirtschaftsbereich bestanden haben, welcher Wirtschaftsteil großteils in Wohnräume umfunktioniert wurde. An Räumlichkeiten bestehen im Haus: 4 Zimmer, Zwischenflur, Küche und Waschraum mit WC. An diesem Wohnbereich angeschlossen ist ein Abstellraum / Scheune. Das Zimmer 3 ist unterkellert und besteht in diesem Bereich ein kleiner Erdkeller. Dem Gebäude ist hofseitig ein überdachter Gang / Gredn vorgelagert. Die Aufschließung und Erreichung erfolgt von der B50 aus (Hauptstraße), sodass Zugang und Zufahrt von dieser Straße aus bestehen. Der Eingang in die Räumlichkeiten bzw. der Zugang zum Abstellraum erfolgt über die Gredn. Der Abgang zum Erdkeller über den Abstellraum / Scheune und besteht hier auch eine Luke als Aufstieg zum nicht ausgebauten Dachraum, welcher Aufstieg ausschließlich mittels einer Leiter möglich ist. NEBENGEBÄUDE: Dieses Nebengebäude schließt an das Wohngebäude bzw. den Abstellraum / Scheune an. Es ist vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt errichtet worden. Pläne und Bescheide liegen auch hier nicht vor. Das Objekt ist eingeschossig, massiv hergestellt, hat rechteckige Grundrissform und sind zwei Abstellräume vorhanden. Die Erreichbarkeit erfolgt von der davor liegenden Hof- bzw. Gartenfläche aus. Die Fundierung könnte hier schon aus Betonfundamenten bestehen. Das aufgehende Mauerwerk ist - soweit aufgrund der Wandstärken schließend - schon in Ziegeln errichtet. Die beiden Abstellräume haben Betonböden sowie offene Holzdecken. Über diesem Nebengebäude besteht ein Satteldach mit Ziegeldeckung. Auch hier sind Dachrinnen montiert. Ein Fenster ist ausschließlich beim gartenseitigen Abstellraum eingebaut und besteht dieses aus Holz. Die Zugangstüren sind ebenfalls aus Holz. Die Wandflächen sowie die Fassadenflächen sind verputzt. Der Zustand ist als nicht gut zu bezeichnen. Weiters muss festgehalten werden, dass die beiden Räume tw. vermüllt sind. HOLZHÜTTE: Im Anschluss an das Nebengebäude wurde eine Holzhütte errichtet. Pläne und Bescheide liegen nicht vor. Diese Hütte dürfte jedoch jüngeren Baujahres sein und vermutlich aus den 60iger oder 70iger Jahren stammen. Als Fußboden ist Waschbetonplattenbelag vorhanden. Die aufgehenden Wände sind in Holzriegelbauweise hergestellt und mit Nut- und Federbrettern verschalt. Diese Holzhütte hat ein Pultdach, die Eindeckung besteht aus Ziegeln. Der Zugang erfolgt über eine Holztüre. Fenster besteht. Der Bau- und Erhaltungszustand erscheint gebrauchsfähig. AUSSENANLAGEN UND EINFRIEDUNGEN: Straßenseitig besteht eine Einfriedung aus einer Holztür mit einem doppelflügeligen Tor an Säulen befestigt. Ansonsten stellt der Innenhof eine Art Grünzone dar. An diese Hoffläche schießt die Gartenfläche an, mit diversem Baum- und Strauchwerk bepflanzt und befindet sich etwa mittig gelegen eine befestigte Zugangsfläche mit Betonplatten belegt. An der rechten Seite als Einfriedung und Abgrenzung tw. die Mauern der Nachbargebäude. An der hintern und linken Seite ein Maschenzaun bzw. im Bereich der Holzhütte eine halbhohe, massive Mauer. Im Hofbereich befindet sich ein verrohrter Brunnen, lt. Angabe ist dieser wasserführend und besteht vor dem Tor eine befestigte Zufahrt mit Waschbeton belegt.
Grundstücksgröße: 564 m²
Objektgröße: 67,45 m²
Schätzwert: 64.000,00
geringstes Gebot: 48.000,00
Vadium: 6.400,00
mitzuversteigerndes Zubehör: Als Zubehör nach der EO gelten ausschließlich unbewegliche Einrichtungsgegenstände. Diese wurden besichtigt und sind alt, abgenützt und stellen keinen Verkehrswert / Marktwert dar. Es wird daher von einer Bewertung Abstand genommen.
Wert des Zubehörs: 0,00
Langgutachten: Gutachten868_25.pdf  
Lageplan: Ortho.pngOrtho.png  
Grundriss: Bemaßte Objekte.pngBemaßte Objekte.png  
Fotos: Wohngebäude Straße.JPGWohngebäude Straße.JPG   Wohngebäude Hof.JPGWohngebäude Hof.JPG   Zimmer.JPGZimmer.JPG   WaschrauMitWC.JPGWaschrauMitWC.JPG   Kellerraum.JPGKellerraum.JPG   NG mit Holzhütte.JPGNG mit Holzhütte.JPG   NG Innen.JPGNG Innen.JPG  
Direktlink: https://edikte.justiz.gv.at/    (Eingebundene Vorschaubilder sind embedded content von edikte.justiz.gv.at; die Links verweisen direkt auf die entsprechende externe Seite.)


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